Die Häfnerei in Erdbach im 18. und 19. Jahrhundert
Als
Handwerk mit einer über den örtlichen Bedarf hinausgehenden
Erzeugung von Waren, für deren Absatz man außer dem
Verkauf ab Haus auch die Märkte und den Handel über
Land benötigte,
ist die Häfnerei (=Töpferei) im östlichen Westerwald
zuerst Anfang des
17. Jahrhunderts in dem damaligen gewerbereichen
Amtsstädtchen
Herborn nachgewiesen. Eugen Huth nennt (in: Herborn - Markt und
Stadt.
Herborn 1951) das Jahr 1620 als Zeitpunkt der dortigen ersten
Erwähnung. Ein Übergreifen des Handwerks auf die Dörfer
ist jedoch
nicht vor dem Jahre 1700 festzustellen. Das schließt nicht aus,
daß da,
wo Tone, Farben und genügend Brennholz vorhanden waren, für
den
Eigenbedarf im „Hauswerk" schon vorher getöpfert worden ist;
ein
Nachweis dafür ist allerdings noch nicht erbracht.
Der erste Häfnermeister in Erdbach
Von den Dörfern in den damaligen Ämter Herborn und Driedorf hatte zuerst Erdbach einen Häfnermeister. Es war Christoffel Conrad, der 1671 als Sohn des Landmanns und späteren Heimbergers Johann Thönges Conrad in Erdbach geboren wurde. Dass er das Handwerk in H e r b o r n erlernt hat, kann als sicher angenommen werden. Als er 1694, 23 Jahre alt, die Katharina Scheffer von Langenaubach heiratete, wird im Kirchenbuch sein Beruf nicht angegeben, was darauf schließen lässt, dass er damals noch nicht selbständig arbeitender Meister war. Auch als Taufzeuge in den Jahren 1697 und 1701 ist er nur mit Namen genannt. Erst 1705, als er in Medenbach Pate wurde, trug Pfarrer Wehler (1697-1714 in Breitscheid) Namen u n d Beruf ins Kirchenbuch ein: „Christoffel Conrad der Hafner aus Erdbach."
Vier Häfnereien in Erdbach um 1750
Im Jahre 1713 heiratete Jost Werner von Langenaubach nach Erdbach. Er gehörte vermutlich zur Verwandtschaft oder Freundschaft des Häfnermeisters Conrad und hatte wohl bei diesem das Handwerk erlernt. Es ist anzunehmen, dass er später die Werkstatt des kinderlosen Meisters Conrad übernommen hat, denn 1755 betrieb seine Witwe mit ihrem Sohn Johann Jost (geb. 1724) eine Häfnerei. Um diese Zeit war auch der ältere Sohn Christian (geb. 1721) als Häfner selbständig tätig. Insgesamt hatte Erdbach um die Mitte des 18. Jahrhunderts vier Meister, die der Häfner- und Pfeifenbäckerzunft in Herborn angehörten. Eine gemeinsame Eingabe der Landmeister von Erdbach und Breitscheid an die Regierung in Dillenburg vom 17. August 1750 ist (für Erdbach) unterschrieben von: Christian Werner, Johann Jost Werner, Johann Henrich Cuntz und Johann Peter Jung.
Im Jahre 1749 beklagten sich die Häfnermeister von Herborn bei der Regierung darüber, dass im Widerspruch zu den Zunftartikeln von 1712 und 1725 - noch immer neue Meister auf dem Lande zugelassen würden. Die Klage ist verständlich, denn die Landmeister hatten gegenüber ihren Kollegen in der Stadt einige Vorteile. Sie bezogen Ton und Holz günstiger und konnten deshalb ihre Waren billiger verkaufen. Auch kam ihnen zugute, daß sie Landwirtschaft nebenbei betrieben und damit in ihrer Lebenshaltung nicht allein auf das Handwerk angewiesen waren. Diese Konkurrenzvorteile hatten schon bei der Abfassung der Zunftbriefe dazu geführt, im Artikel 1 festzulegen: „Wer in ihre Zunft und Bruderschaft kommen, darinnen sein und sich deren mit ihnen gebrauchen will, der soll zu Herborn eingesessener Bürger sein oder sobald werden ... - eine Bestimmung, um die jahrzehntelang gestritten wurde, die aber niemals durchgeführt worden ist.
Hausieren war den Landmeistern verboten
Am
6. Juni 1786 erschienen vor dem Amtmann in Herborn vier Stadtmeister
der Häfner- und Pfeifenbäckerzunft und der Häfnermeister Christian
Werner aus Erdbach. Die Herborner Meister beschuldigten ihren
Zunftgenossen vom Lande, in Herborn hausiert zu haben, und zwar
entgegen einer von „Fürstlicher Landesregierung unterm 9. September
1775 bestätigten Satzung, wonach den auf den Dörfern Erdbach und
Breitscheid wohnenden Landmeistern und ihren Hausgenossen das Umtragen
und Handeln mit Häfnerwaren in der Stadt bei 10 Floren (= Gulden)
Strafe - halb für die gnädigste Herrschaft und die andere Halbschied
für das Landarmen- und Waisenhaus - verboten worden wäre". Sie baten um
Bestrafung des Beschuldigten. Dieser gab zu, dass seine Ehefrau mit
einem Korb Häfnerwaren in der Stadt hausieren gegangen sei. Gleichwohl
- so meinte er - könne er deswegen nicht bestraft werden, weil jene
Satzung nicht bei versammelter Zunft verkündet worden sei; jedoch wäre
ihm dieselbe nicht unbekannt gewesen.
Ton und Holz für die Erdbacher Häfner
Den Häfnerton - in der Volkssprache „Är" (= Erde) genannt - gruben die Meister oder ihre Fuhrleute auf der Viehweide an der Straße zwischen Breitscheid und Schönbach, die ein Stück durch die Erdbacher Gemarkung führt. Als die Berg- und Hüttenkommission in Dillenburg 1786 zur besseren Sicherheit durchsetzte, dass die Tongewinnung unter Aufsicht und auf Kosten der Landesregierung zu geschehen habe, mussten die Häfner ihren Rohstoff an der Grube kaufen und sich bei der Abfuhr den Anordnungen des Steigers, Heimberger Post aus Erdbach, fügen, was zu mancherlei gegenseitigen Beschwerden führte. Zwei Jahre später - am 20. Oktober 1788 - gab die Regierung dann den Gemeinden Erdbach, Breitscheid und Schönbach das alte Gewohnheitsrecht der freien Tongewinnung zurück - allerdings unter Beibehaltung der bergpolizeilichen Aufsicht.
Als Abnehmer von Häfnerton waren in den Jahren 1786-88 aus Erdbach aufgetreten: Christian Werner, Johann Jost Werner und Gottfried Werner; Jost Henrich Georg, Johann Georg Georg und Johannes Georg. Die beiden Letztgenannten finden sich sonst nicht unter den Häfnern; vermutlich waren sie Fuhrleute, die den Ton weiterverkauften.
Bei
der Abgabe von Brennholz an die Häfner war die Gemeinde Erdbach nicht
immer großzügig. Im Winter 1786/87 hatte sie ihnen das Holz teurer
verkauft als den Köhlern, worüber die Meister sich bei der Regierung
beschwerten. Im Februar 1787 erging ein Erlass an das Fürstliche Amt
zu Herborn, in dem es heißt: „Die Häfner Christian Werner und
Konsorten zu Erdbach haben ... über das Betragen der Gemeinde in
Ansehung ihres benötigten Holzes Beschwerde geführt. Da nun dieselben
in Rücksicht ihres Gewerbes allerdings einen Vorzug verdienen, es
wenigstens in höchstem Grade unbillig gewesen sein würde, wenn die
Gemeinde das Klafter Holz ihnen um den hohen Preis von drei Gulden
nicht hätte verkaufen wollen, solches aber den Köhlern für
zweieinhalb Gulden überlassen hätte, so hat das Fürstliche Amt zu
Herborn mit Zuziehung des Amtsjägers Thies die Gemeinde deshalb zu
vernehmen und ihr zu bedeuten, dass die Antragsteller einer besonderen
Begünstigung würdig seien, und über den Erfolg ... zu berichten."
Teures
Holz mag auch der Grund gewesen sein, dass zeitweise über „schlecht
ausgebackene Ware" von Erdbach geklagt wurde, wie z. B. 1794 in einem
Gutachten des Dillenburger Amtmanns Rühle von Lilienstern an die
Fürstliche Rentkammer.
Die letzten Jahrzehnte vor dem Ende
Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in Erdbach drei Häfnermeister mit vier Werkstätten. Im Brandsteuerkataster sind zu dieser Zeit aufgeführt für:
1. Ludwig Cuntz „ein Häfnersbau hinter Johann Jost Werners Haus";
2. Johann Jost Werner „ein Häfnersbäuchen neben dem Dorf von 1 Stock, mit Stroh gedeckt"; derselbe „noch eines daneben, mit Ziegel gedeckt";
3. Christian Werner „ein Häfnersbau von 2 Stock, mit Stroh gedeckt".
Die letzten Häfnermeister in Erdbach waren:
1. Johann Jost Werner, Sohn von Christian; geb. 1790, gest. 1854; noch 1834 Häfner und Landmann, 1854 Gemeindediener;
Nachkommen führen heute noch den Hausnamen „Häwenersch" in Erdbach.
Häfnergesellen in Erdbach
1. Nikolaus Euler aus Steinau an der Straße (Grafschaft Hanau); er heiratete 1780 in Erdbach;
2. Jost Henrich Werner aus Erdbach; er heiratete und verzog 1821 nach Schönbach;
3. Johann Henrich Werner aus Erdbach, geb.1798;
4. Johannes Henrich Werner aus Erdbach, geb. 1801;
5. Johann Christian Eppighausen aus Erdbach, geb. 1804;
6. Johannes Peter Gail aus Erdbach, geb. 1805;
7. Johann Jost Schmidt aus Breitscheid, geb.1811.